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Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

Inhaltsverzeichnis

Einleitung zur Rolle von Sicherheitsbeauftragten

In jedem Unternehmen trägt die Unternehmensleitung die Hauptverantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Diese Verantwortung kann auf geeignete Mitarbeitende übertragen werden. Sicherheitsbeauftragte übernehmen hierbei die Schlüsselrolle und dienen als Schnittstelle zwischen Belegschaft und Führungsebene.

Integration und Ausübung im Arbeitsalltag

Die durch die Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträgern geschulten Sicherheitsbeauftragten fördern aktiv das sicherheitsbewusste Verhalten, begleiten Betriebsbegehungen und sind wichtige Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss. Die Nähe zu den Mitarbeitenden stärkt die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind laut § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Sicherheit im Arbeitsalltag fest verankert wird.

Ehrenamtliche Funktion im Unternehmen

Obwohl Sicherheitsbeauftragte keine Fachkräfte für Arbeitssicherheit ersetzen, unterstützen sie diese maßgeblich mit praxisnaher Kenntnis des Unternehmensalltags. Sie arbeiten eng mit Fachkräften und Betriebsärzten zusammen.

Wie Sicherheitsbeauftragte das Sicherheitsbewusstsein fördern

Durch ihr Vorbildverhalten und ihre kontinuierliche Präsenz prägen sie das Verhalten der Belegschaft. Die Folge: mehr Achtsamkeit, weniger Unfälle und ein insgesamt höheres Sicherheitsniveau sowie Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen.

Welche Voraussetzungen sind notwendig

Formale Qualifikationen sind meist nicht erforderlich. Wichtiger sind Kenntnisse über Arbeitsprozesse und das Engagement für sichere Arbeitsbedingungen. In der Praxis sollten Sicherheitsbeauftragte respektiert und gut vernetzt sein.

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wer darüber hinaus zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden möchte, durchläuft mehrere Module mit Abschlussprüfung. Die Dauer ist abhängig vom Anbieter und Format (z. B. Fernkurs oder Präsenz).

Kostenübernahme und Fördermöglichkeiten

Die Kosten für Schulungen tragen in der Regel die Arbeitgeber – sie erfüllen damit ihre gesetzliche Pflicht. Teilweise unterstützen Berufsgenossenschaften durch Zuschüsse oder eigene Bildungsangebote.

Einschränkungen und Voraussetzungen

Nicht alle Mitarbeitenden eignen sich. Wer keine ausreichende Kenntnis vom Arbeitsplatz hat oder Interessenkonflikte mitbringt, sollte nicht benannt werden. Vertrauenswürdigkeit und Objektivität sind wichtig.

Benennung ohne Schulung – ist das möglich?

In Ausnahmefällen ja – etwa bei kleinem Betrieb oder geringem Gefahrenpotenzial. Dennoch ist eine Schulung dringend zu empfehlen, um Wissen über Pflichten und Maßnahmen zu vermitteln.

Wie oft ist eine Schulung notwendig?

Die DEKRA Akademie empfiehlt eine Auffrischung alle zwei Jahre. Die Häufigkeit kann jedoch je nach Branche und Gefährdung variieren.

Wer haftet im Ernstfall?

Solange ein Sicherheitsbeauftragter seine Aufgaben pflichtgemäß ausführt, haftet er nicht persönlich. Die Hauptverantwortung trägt der Arbeitgeber.

Worin liegen die Vorteile für Unternehmen?

Sicherheitsbeauftragte senken Unfallrisiken, stärken das Sicherheitsklima und wirken sich positiv auf Produktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit aus.

Befugnisse – was darf ein Sicherheitsbeauftragter?

Sie sind keine Führungskräfte, aber wichtige Multiplikatoren. Sie beobachten, melden und sensibilisieren. Sie können auf Missstände hinweisen und Verbesserungen anregen, sind aber nicht weisungsbefugt.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Alle Mitarbeitenden, die sich für Arbeitssicherheit engagieren und die betrieblichen Abläufe kennen, kommen infrage. Die Ernennung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Folgen bei fehlender Benennung

Fehlen Sicherheitsbeauftragte trotz gesetzlicher Pflicht, drohen Sanktionen wie Bußgelder. Gleichzeitig steigt das Risiko für Arbeitsunfälle erheblich.

Was passiert bei Verstößen durch Mitarbeitende?

Auch Mitarbeitende sind verpflichtet, Sicherheitsregeln zu beachten. Bei grober Fahrlässigkeit kann persönliche Haftung entstehen. Dennoch liegt die Hauptverantwortung beim Unternehmen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Sicherheitsbeauftragte sind ein zentraler Bestandteil jeder funktionierenden Arbeitsschutzorganisation. Ihre Rolle verbindet Fachwissen, Praxisnähe und Kommunikation. Durch Schulung, regelmäßige Weiterentwicklung und Einbindung in sicherheitsrelevante Prozesse leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Unternehmen sollten die rechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen, Sicherheitsbeauftragte aktiv fördern und langfristig in ihre Kompetenz investieren. Denn: Arbeitssicherheit ist Teamsache – vom Management bis zur Werkbank.

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein unverzichtbarer Baustein für jedes verantwortungsvolle Unternehmen!